Navigation
 

Home
Führerscheinklassen
Preise
Fahrzeuge
Unterrichtsräume
Page 7
   
 
 
   Impressum
 
Fahrschulen

Petra Weiler
Manfred Weinhart
Grötzinger Str. 13

Tel. 0721 - 49 41 00

76227 Karlsruhe

USt-ID DE143175429

Fahrschulerlaubnis ausgestellt von der Stadt Karlsruhe Polizeibehörde

 


Nachricht an uns

  Kontaktformular

Haftungsausschluss

Wir würden uns sehr über einen Beitrag in unserem

GÄSTEBUCH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Neu ab 2005
Quelle: MDR

Mehr Euros für "Euro 1"

Für ältere Fahrzeuge, die nur die Schadstoffklasse "Euro 1" erfüllen, erhöht sich die Kraftfahrzeugsteuer um 4,29 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum. Damit erhöht sie sich zum Beispiel bei Autos mit zwei Litern Hubraum um 85,80 Euro. Für Autos ohne Katalysator steigt die Steuer um rund 20 Prozent.
Automobilverbände empfehlen, Euro-1-Fahrzeuge auf die Schadstoffklassen "Euro 2" oder " Euro 3" umrüsten zu lassen. Der Einbau eines so genannten Upgrade-Katalysators schlägt zwar zunächst mit 150 bis 230 Euro zu Buche. Diese Ausgabe schützt jedoch nicht nur die Umwelt, sondern hat sich wegen der niedrigeren Steuer nach rund drei Jahren amortisiert.
 


Steuerprivileg für "EU4" und "D4" entfällt

Autos mit den Schadstoffklassen "EU4" (Benziner) und "D4" (Diesel) sind umweltfreundlicher als andere und durften darum bislang steuerfrei herumfahren. Für Fahrzeuge, die nach dem 31. Dezember ihre Erstzulassung erhalten, fällt dieser Vorzug weg. Ist die Erstzulassung vor diesem Datum erfolgt, gibt es die Steuerprämie noch höchstens bis Ende 2005. Danach werden nur noch so genannte Drei-Liter-Autos steuerlich begünstigt. Die für Anfang 2005 geplante Förderung rußarmer Dieselautos wurde verschoben.



Fahrräder mit Standlicht

Neue Fahrräder müssen ab 2005 über ein Rücklicht mit Standlichtfunktion verfügen. Damit werden Radler im Dunkeln besser geschützt, weil das Rücklicht auch bei einem Stopp weiterleuchtet. Der Strom fürs Fahrradlicht muss auch weiterhin von einem Dynamo erzeugt werden. Batteriebetrieben Lichter sind nur als Ergänzung erlaubt. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Rennräder bis 11 Kilogramm und Mountainbikes bis 13 Kilogramm dürfen auch ausschließlich mit batteriebetriebenen Leuchten ausgerüstet werden.



Neue Hürden für Verkehrssünder

In Flensburg angesammelte Punkte können ab Februar 2005 schwieriger getilgt werden. Sobald neue Punkte in das Register kommen, stoppt die Tilgungsfrist für alte Einträge. Dabei zählt nicht mehr der Tag, an dem der Bescheid rechtskräftig wurde, sondern der Tag des Vergehens. Auf diese Weise will der Gesetzgeber juristische Verzögerungstaktiken verhindern.



S-Klasse für 16-Jährige

Jugendliche ab 16 können von Februar an den Führerschein der neuen Klasse "S" erwerben. Damit können sie neben so genannten drei- und vierrädrigen Freizeitfahrzeugen - so genannten Quads und Mini-Trikes - auch Leichtmobile fahren. Letztere sind allerdings aus mehreren Gründen umstritten. Die Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundkilometern könnten sich zum einen als Verkehrshindernis erweisen. Zum anderen gelten die Micro-Cars als kippanfällig und nicht crashsicher.




Verspätungen und Ausfälle bei Flügen machen sich bezahlt - zumindest nach neuem EU-Recht

EU-Schadenersatzregelung bei Ärger mit Flügen
Ab 17. Februar 2005 wird der Schadenersatz für ausgefallene oder verspätete Flüge neu geregelt. Damit werden Passagiere in diesen Fällen abhängig von der Flugdistanz entschädigt. So erhalten sie für Kurzstreckenflüge (bis 1500 Kilometer) 250 Euro als Schadensausgleich. Bei der Mittelstrecke (1500 bis 3500 Kilometer, werden 400 Euro und bei der Langstrecke (ab 3500 Kilometer) 600 Euro fällig. Unabhängig von der Entschädigungszahlung bleibt der Anspruch auf den Flug erhalten.



Geländewagen sind keine Laster

Schwere Geländewagen können nicht mehr als Lastkraftwagen angemeldet werden. Mit diesem Trick haben sich einige Halter steuerliche Vorteile verschafft. Der Automobilclub ACE weist zudem darauf hin, dass der Einbau einer Kochnische in einen "Range Rover" oder Cayenne" nicht ausreicht, um ihn als Wohnmobil und damit als steuerlich günstigeres Sonderfahrzeug anzumelden.



Sprinter dürfen nicht mehr sprinten

Fahrer von Kleintransportern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen dürfen vom Frühjahr 2005 an nicht mehr allzu viel Gas geben. Wenn dann die neue Straßenverkehrsordnung in Kraft tritt, wird das Tempolimit für die so genannten Sprinter auf 80 Kilometer pro Stunde herabgesetzt.



Kuhfänger ade

Schlechte Nachrichten für Freunde von Gelände- und getunten Sportwagen: Harte Rammbügel - so genannte Kuhfänger - sollen wegen der erhöhten Verletzungsgefahr für Fußgänger im Frühjahr verboten werden. Unklar ist allerdings bislang noch, ob das Verbot nur für neue Fahrzeuge oder für alle Geländewagen gelten wird. Mit einem Verbot werden auch Heckflügel aus scharfkantigem Metall und sehr große Spoiler belegt.



Bußgeld-Katalog: jetzt mit noch mehr Inhalt

Wer gerne etwas aus dem Bußgeld-Katalog bestellt, hat bald eine noch größere Auswahl. Neu aufgenommen wurde zum Beispiel Beurteilung der Nichtangepasstheit des Fahrzeuges an die Wetterverhältnisse. Wer etwa mit Sommerreifen rutschend am schneebedeckten Hang erwischt wird, muss 20 Euro hinlegen. Wer dabei gar noch den Verkehr behindert, zahlt 40 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg.
Angehoben wird auch das Preisniveau beim Drängeln. Wer anderen zu dicht aufgefahren ist, büßte bislang mit höchstens 150 Euro und einem Monat Führerscheinentzug. Nun werden die Sanktionen verschärft. Drängelei kann dann bis zu 250 Euro und drei fahrerlaubnisfreien Monaten bestraft werden.



Begleitetes Fahren ab 17 Jahren!

Ist natürlich bei uns auch möglich. Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung erforderlich:

  • Ausweis Antragsteller
  • Sofortmaßnahmen am Unfallort
  • Sehtest
  • Vollmacht beider Eltern
  • Ausweise beider Eltern
  • Wenn Eltern geschieden, dann Sorgerechtsurteil
  • je Begleitperson eine Erklärung Ausweis und Führerschein

Gebühren:

  • 43,40 € bei Ersterteilung
  • 42,60 € bei Erweiterung
  • plus 8,70 € für vorläufige Fahrberechtigung
  • plus 11,-- € je Begleitperson



Triker müssen wählen

Gurt oder Helm? Vor diese Wahl werden demnächst Fahrer und Beifahrer von so genannten Trikes gestellt. Die Regelung, die Anfang 2005 in Kraft treten soll, ist allerdings nicht unumstritten. So weist etwa der ACE darauf hin, dass angegurtete Triker sich ohne Helm bei einem Sturz Kopfverletzungen zuziehen könnten.



Grenzenloser Automarkt

Im Oktober entfällt der so genannte Gebietsschutz für Autohändler. Das hat zur Folge, dass die Händler dann ohne Beschränkungen in Europa Autos verkaufen, Ersatzteile kaufen und Filialen unterhalten dürfen. Weil sie unter Umständen auch an Weiterverkäufer liefern dürfen, könnte die Neuregelung dazu führen, dass auch Discounter, Supermärkte und Internethändler stärker ins Geschäft einsteigen.

 

   Ich hab ihn !

 

Herzlichen Glückwunsch

 

Silke

Alex

 

  Bauernregel